Satzungsaenderungen JHV 2022

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Hi,

in diesem Forum Thread geht es um die vorgeschlagenen Satzungsaenderungen fuer die JHV 2022. Wir haben diesmal eine groessere Menge (= 10) an Aenderungsantraegen.

Einige der Antraege beziehen sich noch auf den Satzungstext vor der JHV 2021. Dies ist nicht ein Fehler des Antragstellers, sondern aus Gruenden welche auf der JHV besprochen werden, wurde der neue Satzungstext noch nicht auf der Webseite veroeffentlicht. Daher sind einige Antraege doppelt/redundant, da diese Aenderungen schon auf der JHV 2021 besdchlossen wurden.

Informationen zu den Anträgen

Die Anträge wurden von Mitgliedern gestellt. Anträge von Mitgliedern welche im Vorstand tätig sind, wurden in ihrer Funktion als Mitglieder und nicht als Anträge des Vorstands eingereicht.

Die Anträge wurden wie von den jeweiligen Antragstellern eingesendet übernommen und vom Vorstand nicht geändert.

Änderungen können nur in die Satzung übernommen werden, wenn diese mit dem deutschen Vereinsrecht im Einklang sind.

Jeder Antrag ist eine Einheit. Es kann nur über alle Änderungen im Antrag abgestimmt werden, nicht über einzelne Änderungen (es sei denn Optionen sind vom Antragsteller im Antrag ausgeführt). Änderungen eines Antrags müssen im Vorfeld der nächsten JHV als neuer Antrag eingereicht werden.

Wir bitten alle Mitglieder, sich im Vorfeld der JHV an einer Diskussion um die Änderungen zu beteiligen, um auf der JHV über die Anträge abstimmen zu können.

Ich poste jeden Antrag in einem eigenen Posting.

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Antrag 1:

Eintrag in das Vereinsregister

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 1 Zweck, Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins ist Atari Bit Byter User Club e.V. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist Herten.

Neuer Text: § 1 Zweck, Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins ist Atari Bit Byter User Club e.V. Der Verein ist seit 1985 im Vereinsregister. Sitz des Vereins ist Herten.

Erklärung:

Punkt 1: „Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.“ streichen. Wir sind schon seit 1985 drin. Alternativ: „Der Verein ist seit (Oktober/November) 1985 im Vereinsregister.“

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Antrag 2: Beiträge

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 3 Beiträge

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Beiträge der Mitglieder aufgebracht.

Der monatliche Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und ist bis zum 5. jeden Monats durch Einzahlung beim Kassenverwalter zu entrichten.

Im Beitrag enthalten ist der vierteljährliche Bezug des Informationsmagazins.

Mitglieder, die mit mehr als drei Monatsbeiträgen im Rückstand sind, verlieren ihr Anrecht auf Überreichung des Informationsmagazines. Ihre Beitragspflicht bleibt unberührt. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Neumitglieder erhalten nach Zahlung zweier Monatsbeiträge erstmalig das aktuelle Informationsmagazin.

Neuer Text: § 3 Beiträge

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Beiträge der Mitglieder aufgebracht.

Der jährliche Beitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Im Beitrag enthalten ist der vierteljährliche Bezug des Informationsmagazins.

Mitglieder, die mehr als drei Monate im Rückstand sind, verlieren ihr Anrecht auf Überreichung des Informationsmagazines. Ihre Beitragspflicht bleibt unberührt. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Neumitglieder erhalten nach Zahlung des Jahresbeitrags erstmalig das aktuelle Informationsmagazin. Ehrenmitglieder sind von den Mitgliederbeiträgen befreit

Erklärung:

Punkt 2: “Der monatliche Beitrag...” ersetzen durch “Der Jährliche Beitrag...”. “… und ist bis zum 5. jeden Monats durch Einzahlung beim Kassenverwalter zu entrichten“ kann ganz weg, weil in Punkt 4 schon eine Deadline genannt word.

Punkt 4: “… die mit mehr als drei Monatsbeiträgen im Rückstand ..” ändern in “… die mehr als drei Monate im Rückstand ...”.

Punkt 5: “… nach Zahlung zweier Monatsbeiträge...” ändern in “...nach Zahlung des Jahresbeitrags...”

Punkt 6: „Ehrenmitglieder sind von den Mitgliederbeiträgen befreit.“

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Antrag 3: Informationsmagazin

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 4 Informationsmagazin

Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich.

Das Informationsmagazin erscheint auf dem Datenträger Diskette.

Die Programme des Informationsmagazins stammen wahlweise aus den Bereichen:

Graphik
Sound
Tools, Utilities
Anwendungen
oder Spiele

Die Programme sind von Mitgliedern erstellt worden.

Neuer Text:

§ 4 Informationsmagazin

Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich.

Erklärung: Punkt 2 komplett streichen. Bringt nur Verpflichtungen. Punkt 3 streichen. In 1985 hatte noch keiner eine Ahnung was man mit einem Computer machen kann. Anno 2022 sollte das aber bekannt sein. Punkt 4 streichen. Dieser Satz trifft nicht mehr zu.

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Antrag 4: Weitere Leistungen

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 5 Weitere Leistungen

Mitglieder können Anfragen bezüglich der Atari-Rechner schriftlich oder mündlich an die Clubadresse richten. Die Kosten der Beantwortung sind im Beitrag enthalten.

Bei Anforderung von Fotokopien für Baupläne etc. werden diese zum Selbstkostenpreis verschickt.

Annahme und Weitergabe von Programmen, die per Copyright geschützt sind, wird nicht durchgeführt.

Neuer Text:

§ 5 Weitere Leistungen

Annahme und Weitergabe von Programmen, die per Copyright geschützt sind, wird nicht durchgeführt.

Erklärung: Punkt 1 und 2 streichen. Bei einem kleinen Club geht das noch, aber bei einem Club unserer Größe...

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Antrag 5: Weitere Leistungen

Antragsteller: Carsten Strotmann

Alter Text:

§ 5 Weitere Leistungen

Mitglieder können Anfragen bezüglich der Atari-Rechner schriftlich oder mündlich an die Clubadresse richten. Die Kosten der Beantwortung sind im Beitrag enthalten.

Bei Anforderung von Fotokopien für Baupläne etc. werden diese zum Selbstkostenpreis verschickt.

Annahme und Weitergabe von Programmen, die per Copyright geschützt sind, wird nicht durchgeführt.

Neuer Text:

§ 5 Weitere Leistungen

Mitglieder können Anfragen bezüglich der Atari-Rechner schriftlich oder mündlich an die Clubadresse richten. Die Kosten der Beantwortung sind im Beitrag enthalten.

Der Club stellt Mitgliedern Informationen über und Programme für Atari Rechner über öffentliche Netzwerke (z.B. Internet) zur Verfügung.

Erklärung:

Der Internetauftritt und die dort bereitgestellten Informationen sind ein fester Bestandteil des Clubs.

(Fast) alle vom ABBUC publizierten Programme sind von Urheberrecht (und ggf. vom Copyright) geschützt. Dieser Passus in der Satzung ist rechtlich falsch. Richtig ist das der ABBUC nur Programme weitergibt, bei denen die Lizenz den Weitervertrieb erlaubt.

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Antrag 6: Vorstand

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart & Schriftführer.

Der erste Vorstand wird aus der Gründungsversammlung gewählt.

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Der Verein wird gemäß Par. 26 BGB durch jeweils zwei Mitglieder der Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

Neuer Text:

§ 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart Schriftführer Beisitzer.

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Der Verein wird gemäß Par. 26 BGB durch jeweils zwei Mitglieder der Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

Erklärung: 3. Kassenwart, 4. Schriftführer, 5. Beisitzer

Änderungsvorschlag: Punkt 2 kann weg. Die neue Satzung ist keine Gründungssatzung. Alternative: So ändern dass es wieder passt.

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Antrag 7: Kassenprüfer

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text:

§ 8 Kassenprüfer

Der erste Kassenprüfer wird in der Gründungsversammlung gewählt.

Nach Ablauf eines Kassenjahres hat der Kassenprüfer einen Rechenschaftsbericht abzulegen.

Der Kassenprüfer wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Kassenprüfers erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Neuer Text:

§ 8 Kassenprüfer

Nach Ablauf eines Kassenjahres hat der Kassenprüfer einen Rechenschaftsbericht abzulegen.

Der Kassenprüfer wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Kassenprüfers erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Erklärung: Punkt 1 kann weg. Die neue Satzung ist keine Gründungssatzung. Alternative: So ändern dass es wieder passt.

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Antrag 8: Kündigung

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text:

§ 9 Kündigung

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes sechs Wochen zum jeweiligen Quartalsende.

Der Vorstand behält sich das Recht der Kündigung vor.

Neuer Text:

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes sechs Wochen zum jeweiligen Jahresende.

Der Vorstand behält sich das Recht der Kündigung vor.

Erklärung: Änderungsvorschlag: “zum jeweiligen Quartalsende” wird “zum jeweiligem Jahresende”.

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Antrag 9: Ehrenmitglieder

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Neuer Text:

§ NN Ehrenmitglieder

Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder und Nichtmitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen."

Ehrenmitglieder sind bei Veranstaltungen die vom Club organisiert werden immer willkommen.

Erklärung:

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Antrag 10: Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen

Antragsteller: Carsten Strotmann

Neuer Text:

nn) Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen

Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands. Die Einladung des Vorstands zu der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließen soll, muß einen Monat vor der Sitzung schriftlich erfolgen. Der Nachweis der erfolgten Einladung gilt als geführt, wenn der einladende Vorstand in der Mitgliederversammlung versichert, daß er eine schriftliche Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung den Mitgliedern zugesandt habe. Im übrigen gelten für die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins beschließen soll, die Vorschriften der Satzung über die Mitgliederversammlung und die Beschlussfassung der Organe des Vereins entsprechend.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an der es ausschließlich und ummittelbar für gemeinnützige Zwecke zur Förderung von Wissenschaft und Forschung oder Bildung zu verwenden hat

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

Erklärung:

Ohne diesen Passus fällt das Vermögen des Vereins bei einer Auflösung an den Staat. In der Regel wollen Vereine das Vermögen aber an einen anderen Verein/Institution spenden

Über den/die begünstigte sollte auf der JHV zusammen mit dieser Satzungsänderung abgestimmt werden.

Vorschläge: Chaos Computer Club Oldenburger Computer Museum Ärzte ohne Grenzen For Amusement Only e.V.

(weitere Vorschlaege koennen hier bis zum 27.10.2022 oder auf der JHV eingebracht werden)

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Antrag 10: Mitgliederversammlung

Antragsteller: Carsten Strotmann

Alter Text:

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf Antrag von mehr als 10 % der Mitglieder.

Der Vorstand kann von sich aus eine Mitgliederversammlung einberufen.

Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3-Mehrheit: a die Änderung der Satzung, b die Änderung des Beitragssatzes,

Anträge können von jedem Mitglied formlos in der Mitgliederversammlung gestellt werden.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom ersten oder zweiten Vorsitzenden über den Schriftführer zu unterzeichnen.

Neuer Text:

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlungen können schriftlich, in Persona oder fernmeldetechnisch (z.B. Telefon, Computernetzwerk, über Satellit usw.) stattfinden.

  2. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf Antrag von mehr als 10 % der Mitglieder.

  3. Der Vorstand kann von sich aus eine Mitgliederversammlung einberufen.

  4. Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich (mit den Mitteln der Briefpost oder einer gleichwertigen fernmeldetechnischen Form) eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen.

  5. Änderungen der Satzung und des Beitragssatzes werden auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder gefasst. Anträge auf Satzungsänderungen müssen schriftlich oder fernmeldetechnisch vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden, so dass diese Änderungen mit der Einladung zur Versammlung versendet werden können. Andere Anträge können von jedem Mitglied formlos in der Mitgliederversammlung gestellt werden.

  6. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind.

  7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind vom ersten oder zweiten Vorsitzenden über den Schriftführer zu unterzeichnen. Von allen Beschlüssen der Mitgliederversammlung erhalten deren Teilnehmer eine schriftliche oder gleichwertige fernmeldetechnische Ausfertigung.

  8. Die Ergebnisse von Wahlen müssen den Mitgliedern über eine schriftliche oder gleichwertige fernmeldetechnische Ausfertigung bekannt gemacht werden.

  9. Bei Beschlüssen und Wahlen, die schriftlich oder in einer fernmeldetechnischen Form zustande gekommen sind, muss zu jedem Beschluss vermerkt werden, wie der Beschluss zustande gekommen ist (Auflistung technischer Hilfsmittel).

  10. Es entspricht dem Vereinszweck, fernmeldetechnische Möglichkeiten mit Atari Rechnern zu erproben und selbst weiterzuentwickeln und diese insbesondere für das Vereinsleben auch einzusetzen.

Erklärung: Diese Satzungsänderung erlaubt Vereinssitzungen via Computer-Netzwerk. Der ABBUC e.V. wächst in den letzten Jahren hauptsächlich auf internationaler Ebene. Diese Mitglieder können nicht an einer Vor-Ort Mitgliederversammlung teilnehmen.

Bei einer Abstimmung auf der AoMV im Frühjahr 2022 hat sich eine Mehrheit der Teilnehmer für die Option einer Online-JHV ausgesprochen. Diese Änderung erlaubt eine MV via Computer-Netzwerk und präzisiert die Einladung und die Abstimmungen auf einer MV.

Abschnitt 10 ist optional und kann auf Wunsch der abstimmenden Teilnehmern aus diesem Antrag entfernt werden.

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Ich meine mich zu erinnern, dass die Anzahl der Kassenprüfer auf ZWEI erhöht werden sollte um den Prüfaufwand etwas aufzuteilen und eine gewisse Redundanz zu schaffen

Gibt es dazu einen formalen Antrag? Falls nicht, sauge ich mir noch einen aus den Fingern.

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Tja,

und wenn man sich jetzt nochmal die komplette Satzungsänderung von T.Schall/KingKongXL anschaut wird man viele Änderungspunkte hier wiederfinden. Seine Satzungsänderung wurde aber damals abgelehnt. Nun soll ich über 10 einzelne Anträge diskutieren, mmmkay.

Mache ich es kurz: 1) ich bin mit allen Vorschlägen/Anträgen einverstanden. 2) Bei §5 gefällt mir der Vorschlag/Antrag von Carsten (Antrag 5) aber besser, als der von Mathy. 3) Bei Antrag 9 "Auflösung des Vereins..." hoffe ich, dass der dann noch vorhandene Geldbetrag in der Kasse unter den dann noch vorhandenen Mitgliedern aufgeteilt wird. Ist viel Aufwand, aber 50k sollte man nicht einfach so verschenken. Und wenn wir einen anderen Computerclub oder eine Organisation festlegen der/die das Geld erhalten soll, wer weiß, ob der/die dann in (nicht allzu) ferner Zukunft noch existiert? 4) Antrag 10 ist 2x vorhanden: a) als Auflösung des Vereins und b) als Mitgliederversammlung. Vielleicht sollte einer davon zu Antrag 11 werden?

So und nun hoffe ich, dass wir nächstes Jahr nicht wieder über eine Satzungsänderung diskutieren müssen.

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"Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich (mit den Mitteln der Briefpost oder einer gleichwertigen fernmeldetechnischen Form) eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen."

Die diesjährige JHV / Mitgliederversammlung ist am 29.10., also muss bis spätestens 19.10. schriftlich dazu eingeladen worden sein, weil:

"Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen [worden] sind."

Ergo, erfolgt die Einladung zu spät, ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig. Hatten wir ja schon letztes Jahr...

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CharlieChaplin schrieb: 3) Bei Antrag 9 "Auflösung des Vereins..." hoffe ich, dass der dann noch vorhandene Geldbetrag in der Kasse unter den dann noch vorhandenen Mitgliedern aufgeteilt wird. Ist viel Aufwand, aber 50k sollte man nicht einfach so verschenken.

Das Barvermögen ließe sich noch relativ leicht auf die Mitglieder aufteilen, aber zum "Clubvermögen" gehören vermutlich auch Sachwerte wie z. B. (seltenere) ATARI-Hardware, auf Vorrat beschaffte Leerdisketten, Shop-Hardware, vielleicht Möbel etc. . Das müßte erst zu Geld gemacht werden um es aufteilen zu können. Ob das wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen wäre, wage ich zu bezweifeln. Da wäre es mir persönlich lieber wenn die harten Sachen einem gleichgesinnten Club zukommen würden, bevor sich eine geldgeile Privatperson außerhalb des Clubs die vielleicht seltenen Dinge / Einzelstücke unter den Nagel reißt um sie dann mit maximalen Gewinn zu verscherbeln.

CharlieChaplin schrieb: Und wenn wir einen anderen Computerclub oder eine Organisation festlegen der/die das Geld erhalten soll, wer weiß, ob der/die dann in (nicht allzu) ferner Zukunft noch existiert?

Das läßt sich natürlich nicht voraussehen. Deshalb sollte man sich mehrere Optionen überlegen; eine wird dann, falls es wirklich mal soweit sein sollte, hoffentlich noch exestieren. Das habe ich für meine private Sammlung auch schon mal gemacht. 😁

Sleeπ Totgesagte leben länger!

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Hallo.

Zur Auflösung des Vereins sollte man nochmal recherchieren. Meines Wissens nach muss bei beschlossener Auflösung ein Verwalter von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, der dann ein Jahr hat, die Verbindlichkeiten des Vereins abzulösen. Erst nach diesem Jahr und wenn keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, kann das Vereinsvermögen ausgezahlt werden. Ich weiß jetzt nicht, ob das explizit in der Satzung stehen muss mit dem Verwalter, aber man sollte überlegen, ob das der Klarheit halber nicht besser wäre.

Grüße

Jochen

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JoSch schrieb: Hallo.

Zur Auflösung des Vereins sollte man nochmal recherchieren. Meines Wissens nach muss bei beschlossener Auflösung ein Verwalter von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, der dann ein Jahr hat, die Verbindlichkeiten des Vereins abzulösen. Erst nach diesem Jahr und wenn keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, kann das Vereinsvermögen ausgezahlt werden. Ich weiß jetzt nicht, ob das explizit in der Satzung stehen muss mit dem Verwalter, aber man sollte überlegen, ob das der Klarheit halber nicht besser wäre.

Grüße

Jochen

Hallo Jochen,

das "Sperrjahr" nach BGB § 51 wird durch unsere Satzung nicht angefasst. Es gibt dieses Sperrjahr, aber es muss nicht in der Satzung stehen (kann aber).

Es muss kein "Verwalter" von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, kann aber. Das steht so in dem Aenderungsvorschlag drin.

"BGB § 48 Liquidatoren" bestimmt:

(1) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstands geltenden Vorschriften maßgebend. (2) Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung des Vorstands, soweit sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation ein anderes ergibt. (3) Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so sind sie nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt und können Beschlüsse nur einstimmig fassen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__48.html

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CharlieChaplin schrieb: "Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich (mit den Mitteln der Briefpost oder einer gleichwertigen fernmeldetechnischen Form) eingeladen mit einer Frist von 10 Tagen."

Die diesjährige JHV / Mitgliederversammlung ist am 29.10., also muss bis spätestens 19.10. schriftlich dazu eingeladen worden sein, weil:

"Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen [worden] sind."

Ergo, erfolgt die Einladung zu spät, ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig. Hatten wir ja schon letztes Jahr...

Die Einladungen zur JHV wurden heute versendet.

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Über weitere. ÄNDERUNGEN braucht nicht diskutiert werden. Denn die müssen allen Mitgliedern 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen. Es bleibt also nur über die in der EINLADUNG vorliegenden zu diskutieren. Hilfreich wären da, die in der letzten JHV beschlossenen Änderungen hier mal aufzulisten. Grüße an alle Euer Wolfgang

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wobu01 schrieb: Hilfreich wären da, die in der letzten JHV beschlossenen Änderungen hier mal aufzulisten.

Das ist eine gute Idee.

Ich bin über das Wochenende und bis Mittwoch voll ausgebucht.

Wer kann anhand der im Mitgliederbereich der Webseite vorliegenden Protokolle der JHV 2021 und der AoMV 2022 die Änderungen hier zusammenfassen?

Beste Grüsse

Carsten

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Das kann ich machen:

Auf der 35. und 36. Jahreshauptversammlung wurden folgende Änderungen beschlossen: Auszug aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 18.12.2021.

TOP 6b Abstimmung über Satzungsänderungen

Es erfolgte die Abstimmung über den Antrag Dirk Trögers, den Vorstand (§6 Absatz 1 der Vereinssatzung) von drei auf fünf Mitglieder (Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Beisitzer) zu vergrößern: angenommen mit

37 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen ** 8 Enthaltungen

Es erfolgte die Abstimmung über den Antrag Sascha Kriegels, das Informationsmagazin (§4 Absatz 2 der Vereinssatzung) in digitaler Form als ATR zu erstellen und den Mitgliedern auf Wunsch auf 5,25“-Diskette zuzustellen, solange diese noch verfügbar sind: angenommen mit

42 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen ** 6 Enthaltungen

Weitere Beschlüsse zwecks Satzung gab es nicht.

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 27.02.2022, gab es keine Beschlüsse zu Satzungsänderungen.

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cas schrieb: Antrag 6: Vorstand

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart & Schriftführer.

Der erste Vorstand wird aus der Gründungsversammlung gewählt.

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Der Verein wird gemäß Par. 26 BGB durch jeweils zwei Mitglieder der Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

Neuer Text:

§ 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart Schriftführer Beisitzer.

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Der Verein wird gemäß Par. 26 BGB durch jeweils zwei Mitglieder der Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

Erklärung: 3. Kassenwart, 4. Schriftführer, 5. Beisitzer

Änderungsvorschlag: Punkt 2 kann weg. Die neue Satzung ist keine Gründungssatzung. Alternative: So ändern dass es wieder passt.

Laut Beschluss 35. und 36. Jahreshauptversammlung vom 18.12. 2021 sollte § 6 so lauten und beim AG Recklinghausen eingereicht sein: Der Vorstand setzt sich zusammen aus: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassenwart Schriftführer Beisitzer. Falls der Rechtspfleger des Amtsgericht diese Änderung nicht abgelehnt hat, entfällt einen neue Abstimmung, da die alte ja mit 2/3 Mehrheit angenommen wurde. Die entsprechenden Posten sind ja auch mit gewählten Personen besetzt worden!

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cas schrieb: Antrag 3: Informationsmagazin

Antragsteller: Mathy van Nisselroy

Alter Text: § 4 Informationsmagazin

Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich.

Das Informationsmagazin erscheint auf dem Datenträger Diskette.

Die Programme des Informationsmagazins stammen wahlweise aus den Bereichen:

Graphik
Sound
Tools, Utilities
Anwendungen
oder Spiele

Die Programme sind von Mitgliedern erstellt worden.

Neuer Text:

§ 4 Informationsmagazin

Das Informationsmagazin erscheint vierteljährlich.

Erklärung: Punkt 2 komplett streichen. Bringt nur Verpflichtungen. Punkt 3 streichen. In 1985 hatte noch keiner eine Ahnung was man mit einem Computer machen kann. Anno 2022 sollte das aber bekannt sein. Punkt 4 streichen. Dieser Satz trifft nicht mehr zu.

Auch hier wird sich auf die Satzung von 1985 berufen. Laut Beschluß der 35. und 36. Jahreshauptversammlung vom 18.12.2021 lautet der § 4: Das Informationsmagazin ist in digitaler Form als ATR zu erstellen und den Mitgliedern auf Wunsch auf 5,25“-Diskette zuzustellen, solange diese noch verfügbar sind. angenommen mit der 2/3 Mehrheit

AntwortZitat

cas schrieb: Antrag 10: Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen

Antragsteller: Carsten Strotmann

Neuer Text:

nn) Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen ...............

Vorschläge: Chaos Computer Club Oldenburger Computer Museum Ärzte ohne Grenzen For Amusement Only e.V.

(weitere Vorschlaege koennen hier bis zum 27.10.2022 oder auf der JHV eingebracht werden)

Steht es um den Club so schlecht, dass wir uns ernsthaft mit der Auflösung in der Satzung so explizit beschäftigen müssen?? 😮 😲

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cas schrieb: Das ist eine gute Idee.

Ich bin über das Wochenende und bis Mittwoch voll ausgebucht.

Wer kann anhand der im Mitgliederbereich der Webseite vorliegenden Protokolle der JHV 2021 und der AoMV 2022 die Änderungen hier zusammenfassen?

Beste Grüsse

Carsten

Ich hoffe es ist alles richtig Gruß Wolfgang

AntwortZitat

wobu01 schrieb:

cas schrieb: Das ist eine gute Idee.

Ich bin über das Wochenende und bis Mittwoch voll ausgebucht.

Wer kann anhand der im Mitgliederbereich der Webseite vorliegenden Protokolle der JHV 2021 und der AoMV 2022 die Änderungen hier zusammenfassen?

Beste Grüsse

Carsten

Ich hoffe es ist alles richtig Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,

alles korrekt.

Ich hatte auch schon in meinem ersten Posting hier zum Thema darauf hingewiesen das einige Änderungsanträge obsolet bzw. redundant sind, da schon in 2021 beschlossen.

Zur Satzungsänderung zum Thema "Auflösung des Vereins": Nein, es steht nicht schlecht um den ABBUC und ich erwarte, das es den ABBUC mindestens noch weitere 40 Jahre gibt.

Der Notar für Vereinsrecht, mit dem ich über die Satzung gesprochen habe, hat einen solchen Paragrafen empfohlen.

Es ist nur ein Vorschlag. Wenn die Mitglieder diese Änderung nicht wünschen, so ist das auch OK.

Beste Grüsse vom VCFb

Carsten

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. Hallo Wolfgang, Leute

Ich habe mich auf die Satzung von 1985 bezogen, weil das die Satzung ist die hier im Mitgliederbereich (ganz unten) auf abbuc.de zu finden ist.

Laut Beschluß der 35. und 36. Jahreshauptversammlung vom 18.12.2021 lautet der § 4: Das Informationsmagazin ist in digitaler Form als ATR zu erstellen und den Mitgliedern auf Wunsch auf 5,25“-Diskette zuzustellen, solange diese noch verfügbar sind. angenommen mit der 2/3 Mehrheit

Hier haben wir uns schon wieder festgelegt auf ein bestimmtes Format. Wenn wir in der Zukunft entscheiden etwas anders zu nutzen (als ATRs oder 5,25" Disketten), müssten wir wieder die Satzung ändern. Einschränkungen die nicht unbedingt in der Satzung drin sein sollten, sollten wir rauslassen. Gibt nur ärger.

Tschüß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

AntwortZitat

Mathy schrieb: Hier haben wir uns schon wieder festgelegt auf ein bestimmtes Format. Wenn wir in der Zukunft entscheiden etwas anders zu nutzen (als ATRs oder 5,25" Disketten), müssten wir wieder die Satzung ändern. Einschränkungen die nicht unbedingt in der Satzung drin sein sollten, sollten wir rauslassen.

Hallo Mathy!

Ist eine Satzung nicht genau dafür da? Alles was in einer Satzung steht schränkt ein, um zu zeigen, wofür dieser Verein steht und wie er funktionieren soll. Für mich als Mitglied ist die Aussage, dass es zum Magazin ein ATR gibt, doch etwas positives?

Grüße Janko

Mein 600XL ist virenfrei!

AntwortZitat

. Hallo Janko

Kveldulfur schrieb: Für mich als Mitglied ist die Aussage, dass es zum Magazin ein ATR gibt, doch etwas positives?

Genau das hat man wahrscheinlich in 1985 auch gedacht als man "Diskette" in die Satzung aufgenommen hat.

Das Magazin ist übrigens das ATR bzw. die Floppy. Das Büchlein bzw. das PDF ist "nur" die Beilage.

Tschüß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

AntwortZitat

Hi Folks,

ich stelle mir gerade die Frage, ab wann eigentlich die Satzungsänderungen aktiv werden. Es wurden zwar Änderungen letztes Jahr eingebracht und abgestimmt, diese sind in der Satzung auf der Website aber noch nicht umgesetzt. Auch vermute ich, hat die Satzung noch nicht den rechtlichen Teil komplett durchlaufen und ist so beim Amtsgericht hinterlegt.

Ab wann gelten denn dann formell die Änderungen?

VG, Sven

AntwortZitat

Ich hab' grad mal im online Registerportal https://www.handelsregister.de/ nachgeschaut, die letzte eingetragene Änderung im Vereinsregister ist vom 19.05.2020 - da wurden Sascha und Dirk als neue Vorstände eingetragen.

Als Datum der Satzung steht dort 19.10.1985, insofern vermute ich, dass die Änderungen aus 2021 noch nicht offiziell wirksam sind.

so long,

Hias

AntwortZitat

sven schrieb: [...] Ab wann gelten denn dann formell die Änderungen?

Grundsätzlich werden alle Änderungen von Vorstand und Satzung erst mit Eintrag beim zuständigen Vereinsregister gültig. Wie HIAS schon festgestellt hat, sind die Satzungsänderung aktuell nicht gültig. Dann frage ich mich auch, ob der letztes Jahr gewählte Vorstand überhaupt vertretungsfähig ist.

Grüße Jochen

AntwortZitat

JoSch schrieb:

sven schrieb: [...] Ab wann gelten denn dann formell die Änderungen?

Grundsätzlich werden alle Änderungen von Vorstand und Satzung erst mit Eintrag beim zuständigen Vereinsregister gültig. Wie HIAS schon festgestellt hat, sind die Satzungsänderung aktuell nicht gültig. Dann frage ich mich auch, ob der letztes Jahr gewählte Vorstand überhaupt vertretungsfähig ist.

Grüße Jochen

Hallo Jochen,

es ist korrekt das die Änderungen von 2021 nicht aktiv geworden sind, und dager der im letzten Jahr gewählte Vorstand (noch) nicht vertretungsfähig ist.

Der aktuelle Vorstand (Sascha und Dirk) kann jedoch (die meisten) Arbeiten an andere Personen (z.B. Thomas, Thorsten und mich) delegieren.

Beste Grüsse

Carsten

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Verstehe mich nicht falsch: Ich habe null Probleme mit der aktuellen Vorstandssituation, und ja der aktuell eingetragene Verein kann natürlich beliebig delegieren. Mir ist das nur gleich eingefallen, als ich den Post von Hias gelesen habe.

AntwortZitat

. Hallo Leute

Würde das nicht auch heissen, dass jedes Mitglied immer noch das Magazin auf eine 5,25" Diskette bekommen sollte?

Tschüß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

AntwortZitat

Formal ja. Aber: Wir haben diese Änderungen beschlossen und sollten mMn intern so tun, als wären sie gültig.

AntwortZitat

Hallo,

JoSch schrieb: Formal ja. Aber: Wir haben diese Änderungen beschlossen und sollten mMn intern so tun, als wären sie gültig.

kann man machen, ob es aber Rechtens ist bleibt die Frage. Vielleicht gibt es ein Mitglied, welches eine abschließende Antwort darauf geben lassen möchte.

dl7ukk

AntwortZitat

Wenn es nur um den Versand der Disketten geht, würde ich es so belassen; und falls sich ein Mitglied meldet und noch eine haben will, wird die eben rausgeschickt.

Das ist viel einfacher und billiger, als für die aktuelle Ausgabe den "Komplettrückzieher" zu machen.

Viel mehr wundert mich, dass die Änderungen es in den letzten 10(?) Monaten nicht bis zum Amtsgericht geschafft haben.

AntwortZitat

Hallo, .

DjayBee schrieb: Wenn es nur um den Versand der Disketten geht, würde ich es so belassen; und falls sich ein Mitglied meldet und noch eine haben will, wird die eben rausgeschickt.

Das ist viel einfacher und billiger, als für die aktuelle Ausgabe den "Komplettrückzieher" zu machen.

dem kann ich mich nur anschließen, daß ist vernünftig.

DjayBee schrieb: Viel mehr wundert mich, dass die Änderungen es in den letzten 10(?) Monaten nicht bis zum Amtsgericht geschafft haben.

Nicht nur das, mich wundert auch der Punkt 4 der Tagesordnung!

Zu meiner Schande muß ich gestehen, daß ich diesen Punkt übersehen hatte, waren doch die Anträge zur Satzungsänderung (fernmeldetechnisch) interessanter und auch wichtiger. Aber ein lieber Freund hat mich darauf aufmerksam gemacht.

Ich verstehe nicht warum solch wichtige Dinge nicht transparent kommuniziert werden .

dl7ukk

NS: Es kann natürlich auch sein, daß ich in meinen Alter nicht mehr Alles mitbekomme. .

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. Hallo Andreas

dl7ukk schrieb:

DjayBee schrieb: Viel mehr wundert mich, dass die Änderungen es in den letzten 10(?) Monaten nicht bis zum Amtsgericht geschafft haben.

Nicht nur das, mich wundert auch der Punkt 4 der Tagesordnung!

Da gibt es wohl irgendwie einen zusammenhang...

Tschuß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

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dl7ukk schrieb: Nicht nur das, mich wundert auch der Punkt 4 der Tagesordnung!

Oha, stimmt, den habe ich auch übersehen.

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Okay, jetzt habe ich begriffen, was ihr mit Punkt 4 meint... 😲

Grüße Janko

Mein 600XL ist virenfrei!

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...was war nochmal gleich Punkt 4 der Tagesordnung? Habe die Einladung gerade nicht griffbereit.

ABBUC-Mitglied aus den 90ern/frühen 2000ern Ex-WAF und Regionalgruppe Thüringen

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Hallo,

ich weiß, es ist kein guter Stiel sich selbst zu zitieren, aber ich will es an dieser Stelle doch tun. .

dl7ukk schrieb: Nicht nur das, mich wundert auch der Punkt 4 der Tagesordnung! ...

Ich muß etwas vorsichtig agieren, weil schon ein Beitrag von mir >temporär< entfernt wurde und ich keinesfalls riskieren möchte mit meinen Beiträgen anzuecken.

Ich war heute Nachmittag davon ausgegangen, daß ich einer der Wenigen, wenn nicht der Einzigste bin, der den Punk4 der Einlandung übersehen hat. Da es aber doch noch andere BitByter gibt, die sich mehr auf die Satzung, als auf die Einladung konzentrierten, will ich meinen Satz zu Punkt 4 Tagesordnung noch vervollständigen.

Dort steht: .......... Neuwahl des 1. Vorsitzenden

Ich bin einigermaßen schockiert, dass es in solch wichtiger Frage nicht ein Wort der Erläuterung dazu gibt. Ich sehe ein, daß das Forum nicht für Alle das geeignete Kommunikationsmittel ist. Aber im Brief mit der Einladung zur JHV, der an alle Mitglieder geschickt wurde/ werden mußte, hätte ich mir schon ein paar Zeilen dazu gewünscht.

Vielleicht nehme ich den Abbuc als Club auch zu wichtig. Aber der Abbuc ist den über den 30 Jahren, in denen ich ein kleines Teil davon sein durfte, auch ein Teil von mir geworden.

dl7ukk

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Hmm, muss nicht der Vorstand alle paar Jahre neu gewählt / wiederbestätigt werden? Wir bestellen glaubich niemanden auf ewig sondern nur für 2 oder 3 Jahre (Details hab ich jetzt nicht nachgeschlagen).

Ist also ganz normal, dass das ab und zu in der Tagesordnung auftaucht.

so long,

Hias

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HiassofT schrieb: sondern nur für 2 oder 3 Jahre (Details hab ich jetzt nicht nachgeschlagen).

§ 6 Vorstand ... Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. ...

Von 10/2019 bis ca. 10/2023 ist somit unser Vorstand gewählt.

Grüße Janko

Mein 600XL ist virenfrei!

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. Hallo Leute

Ich suche nach Worten. Will hier nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig sagen. Deswegen wiederhole ich mal was ich vorher schrieb:

Mathy schrieb:

dl7ukk schrieb:

DjayBee schrieb: Viel mehr wundert mich, dass die Änderungen es in den letzten 10(?) Monaten nicht bis zum Amtsgericht geschafft haben.

Nicht nur das, mich wundert auch der Punkt 4 der Tagesordnung!

Da gibt es wohl irgendwie einen zusammenhang...

Da wir alle etwas von Computern verstehen, sag ich es mal so: Die unbekannte Variabele aus dl7ukk' Satz ist mittlerweile eine bekannte Konstante geworden. Jetzt nimmt mal die Variabelen aus DjayBee's Satz, steckt die in einer sich wiederhohlende Schleife und varieert die Variabelen bei jedem Durchlauf einwenig. Resultat: Punkt 4 der Tagesordnung. ...

Tschüß

Mathy

Schreibe nicht der Absicht zu, was man mit Dummheit oder Ignoranz erklären kann.

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Kurze Info

Punkt 4. ist erst ca. 1 Stunde vor dem Versand der Einladung in die Tagesordnung gekommen.

Nach dem Versenden der Einladungen bin ich nach Berlin gefahren.

Dort habe ich jetzt jeden Tag ca. 4 Stunden für den ABBUC organisiert.

Sascha ist auf Dienstreise in Kanada und konnte nichts schreiben. Die anderen Mitglieder im Vorstand haben nicht alle Informationen um über das Thema hier zu schreiben.

Ich weiss ihr habt viele Fragen, aber manchmal geht es einfach nicht anders und wir können nicht alles kommunizieren (nicht weil wir nicht wollen, sondern weil es keine belastbaren Informationen gibt).

Ich poste heute Abend ein FAQ zur JHV 2022 mit Antworten auf einige der offenen Fragen.

Beste Grüsse

Carsten

https://mastodon.social/@cstrotm https://abbuc.social

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cas schrieb: Ich poste heute Abend ein FAQ zur JHV 2022 mit Antworten auf einige der offenen Fragen.

FAQ findet ihr im Mitglieder-Forum als separaten Post.

https://mastodon.social/@cstrotm https://abbuc.social

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Zu Antrag 8 Kündigung (in Verbindung mit Antrag 2 Beiträge): "Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitgliedes sechs Wochen zum jeweiligen Jahresende. Der Vorstand behält sich das Recht der Kündigung vor."

Bei jährlicher Beitragszahlung gemäß Antrag 2 (die ja auch mittem im Jahr beginnen kann), sollte hier vermutlich besser stehen "... sechs Wochen zum Ablauf des Beitragsjahres ..." (oder so ähnlich), oder ?!?

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Hi!

Ich kenne das so, dass man bei Eintritt anteilig bis zu 31.12. zahlt und danach immer jährlich. Dass ist dann auch für den Kassenwart erheblich einfacher abzurechnen, als dass doch jeder einen anderen Zahl-Zeitpunkt hat.

Ich persönlich wäre sogar bereit dazu, dass mein Beitragszeitraum nachträglich geändert wird.

Grüße Janko

Mein 600XL ist virenfrei!

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